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Photovoltaik-Freiflächenanlage Budenrain

PV-Freiflächenanlagen in Bad Salzschlirf

Sonnenstrom auf Acker und Wiese ernten mit Bürgerbeteiligung

Mit dem aktuellen Antrag werden zwei Dinge verknüpft, die wir als Kommune aber getrennt betrachten müssen. Einmal die Verpachtung unseres Grundstückes und dann die Entscheidung über einen Solarpark am Budenrain. Damit hat es grundsätzliche Bedeutung für mögliche weitere Solarparks in Bad Salzschlirf.

Der vorliegende Antrag enthält einerseits Dinge die über einen Grundsatz hinausgehen. Er legt sich z.B. auf einen Projektierer/ Anbieter fest. Auf der anderen Seite fehlen grundsätzliche Anforderungen an eine PV-Freiflächenanlage. Wir benötigen aber einen Grundsatzbeschluss zu einer guten Planung von PV-Freilandanlagen.

Was ist die Motivation, eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten?

Mit Solarparks können große Mengen an grünem Strom kostengünstig erzeugt werden. Sie sind daher eine wichtige Säule der Energiewende. Die Errichtung von solchen Freiflächenanlagen ist erst einmal nur auf bestimmten Flächen erlaubt.

Die Entscheidung, ob und auf welchen Flächen ein Solarpark errichtet werden soll, obliegt erst einmal uns als zuständige Kommune vor Ort. Freiflächenanlagen können nicht überall errichtet werden, sondern benötigen im Außenbereich grundsätzlich einen Bebauungsplan und gegebenenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans.

Welche potentiellen Flächen sind dafür prädestiniert?

Hochwertige landwirtschaftliche Flächen kommen ebenso wenig in Betracht wie ökologisch wertvolle Flächen. Eine Photovoltaikanlage verursacht keine schädlichen Emissionen, kann vollständig zurückgebaut werden und gefährdet weder Tiere noch Pflanzen. Sie kann aber das Landschaftsbild empfindlich beeinträchtigen. Auch muss eine Sicherheit vor Blendung geprüft sein.

-> Gerade zu den letzten beiden Punkten fehlt die Verpflichtung

Hier kommen wir kurz zum zweiten Aspekt des Antrags der Verpachtung:

Aufgrund der direkten Nachbarschaft zur Straße und Wohnbebauung sollte noch einmal überlegt werden, ob man sich für 30 Jahre festlegen möchte, dort keine Wohnbebauung zu ermöglichen. Erstens würde der Verkauf, auch in vielen Jahren, mit sechstelligen Beträgen wesentlich mehr einbringen, als durch eine Pacht erlöst werden könnte. Wir reden hier von einer Reduktion von ca. 1000€ pro Jahr. erlösen könnte. Obendrein hätte man kaum noch Beeinträchtigung zur Wohnbebauung und Straße.

Was ist also die Motivation, genau an dieser Stelle eine PV-Anlage zu errichten?

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass Solarparks auf Konversionsflächen, also brachliegende Gewerbe- und Militärflächen, sowie in einem breiten Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden dürfen. An dieser Stelle gelten auch für die Vergütung besondere attraktive Regeln. Es gibt mehr Interessenten von Investoren als verfügbare Flächen. Der vorliegende Beschluss legt sich aber schon auf einen Anbieter fest.

-> Daher erwarten wir bei einem Pachtvertrag von 30 Jahren einen Bieterwettbewerb oder Vergleich mit anderen Wettbewerbsangeboten.

Wie kann die Fläche besser genutzt werden?

Wenn Freiflächenanlagen richtig geplant werden, dann kann anstatt der landwirtschaftlichen Fläche ein Biotope für Tiere und Pflanzen entstehen, das die Biodiversität enorm verbessert. Alternativ, sofern es das Anlagenkonzept zulässt, wird neben der Energieproduktion auch Mehrfachnutzung durch Landwirtschaft möglich.

-> Auch zu solchen Überlegungen fehlt uns die Absichtserklärung.

Regionale Wertschöpfung

Von intelligent konzipierten Solarparks können neben der Umwelt auch viele finanziell profitieren. Erst einmal der Betreiber, dann die Kommune durch eine Gewerbesteuer und der Kommunalabgabe nach EEG, der Verpächter des Grundstückes durch die Pacht. Der aktuelle Beschluss enthält keine Möglichkeit der Bürgerbeteiligung. Jede Form der Bürgerbeteiligung erhöht die regionale Wertschöpfung. Sofern es das Vermarktungskonzept zu lässt, können ggf. sogar Bürgerinnen und Bürger vor Ort von regionalen Stromerzeugern günstig Strom beziehen oder anderweitige Vorteile erhalten. Das erhöht die Toleranz des Eingriffes in die Landschaft.

-> Unser Vorschlag: Bürgerinnen und Bürger von Bad Salzschlirf werden an den Vorteilen einer PV-Freilandanlagen in unserer Kommune direkt beteiligt.

 

Durch unsere Änderung des Antrages soll erreicht werden, dass der Solarpark nicht nur eine positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, sondern auch zum Natur- und Umweltschutz und vor allem zur Vor-Ort-Entwicklung. Zugleich sollen die Vorteile dieser PV-Freiflächenanlagen für alle Bad Salzschlirfer nutzbar werden.

Bürgerinnen und Bürger können sich finanziell beteiligen und neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt entstehen. Die Kommune erhöht ihren Ökostromanteil und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.

 

Handlungsleitfaden

Wie das geht und was weiterhin zu beachten ist, erläutert der Handlungsleitfaden für Freiflächensolaranlagen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Dazu gibt es das verschiedene Positionspapiere wie z.B. vom Bundesverband Solarwirtschaft und dem NABU oder die Checkliste „Gute Planung von PV-Freianlagen“ vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V..


Zusammenfassung PV-Freiflächenanlage Budenrain

PV-Freiflaechenanlage_Budenrain.pdf (1,2 MiB)

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